Achtung des Anderen, in dessen eigenen Bedeutungszusammenhang. Anerkennung des Anderen in einem Beziehungsraum, in dem sich der Andere und das SELBST, als Person erst zeigen können. Personsein, als Akt der Anerkennung des Wahrnehmens, des Anderen und des SELBST, als Anerkennung des Anderen als "Meinesgleichen". Personsein und Anerkennung der Person heißt auch, den Platz des Anderen zu kennen (die göttliche Stimme fragt Kain "wo ist dein Bruder Abel?").
Im Beziehungsraum, entdecken wir uns Selbst und Andere, als Person. Die Personalität des Menschen, als Person, Personsein und Personenwahrnehmung, konstituiert sich erst im wahrnehmen eines apriorischen Beziehungsraumes (Gutknecht).
Eine fortdauernde Achtung und Anerkennung der Person, bedeutet, sich bei Auseinandersetzungen mit dem Anderen, im Rahmen rechtlicher Regeln zu bewegen.
Das letzte personale Verhältnis der Achtung des Anderen, zeigt sich im Umgang mit dem Tod, insbesondere mit dem toten Feind. Hier erweise ich ihm als Person die Ehre, wodurch ich mich als der Davongekommene, als Person zu erkennen gebe. In dieser Art der letzten Achtung, zeigt sich die Fähigkeit zur Abstraktion (Gutknecht).