Menu
WHO ruft wegen Ebola in Westafrika "Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite” aus

WHO ruft wegen Ebola in W…

Mehr als 900 Tote, 1700 Infizierte: Der Ebola-Ausbruch in Westafr...

Tribulus Terrestris

Tribulus Terrestris

Tribulus terrestries ist als Nahrungsergänzung schon vor 1997 bek...

Neues Dopingmittel eine Woche vor Winterspielen in Sochi 2014

Neues Dopingmittel eine W…

Das neue Wundermittel heißt MGF (like muscle growth factor). Die ...

Maca  -   Nahrungsergänzungsmittel im Sport

Maca - Nahrungsergänzu…

Die Macapflanze wird in den Anden als Feldfrucht in Höhen bis zu ...

Mediterrane Kost kann Zuckerkrankheit verhindern

Mediterrane Kost kann Zuc…

Eine Mittelmeer-Diät, sprich eine klassische Mediterrane Kost, ka...

Wahrsagerei 2013 auf ganzer Linie versagt

Wahrsagerei 2013 auf ganz…

Laut dem Bericht der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuc...

Prev Next
Inhalt
Glossar
A+ A A-

Krankenversicherung - Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil

  • geschrieben von  dm (Profil)
Krankenversicherung - Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil Bildurheber: ©Gerd-Altmann/PIXELIO´www.pixelio.de
Rentner zahlen in der Regel einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge wurden während einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt.

Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung...

 
In der Rente nun, fällt der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pfelgeversicherung weg, da man nicht mehr berufstätig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Jeder Bürger in Deutschland ist irgendwie und irgendwo von Gesetz wegen kranken- und pflegeversichert.
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Renter die eine gesetzliche Altersrente beziehen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Grundsätzlich sieht es beim Rentner so aus, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung je zur Hälfte vom Rentner und jetzt aufgepasst: vom Rentenversicherungträger gezahlt werden. Der Rentenversicherungsträger zahlt nun den früheren Arbeitgeberanteil.



 
Letzte Änderung am Donnerstag, 05 September 2013 15:42
Nach oben

Wissen

Nachrichten

Service

Über Uns