Krankenversicherung - Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil
Rentner zahlen in der Regel einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge wurden während einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt.
Rentenversicherungsträger zahlt früheren Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung...
In der Rente nun, fällt der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pfelgeversicherung weg, da man nicht mehr berufstätig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Jeder Bürger in Deutschland ist irgendwie und irgendwo von Gesetz wegen kranken- und pflegeversichert.
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Renter die eine gesetzliche Altersrente beziehen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Grundsätzlich sieht es beim Rentner so aus, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung je zur Hälfte vom Rentner und jetzt aufgepasst: vom Rentenversicherungträger gezahlt werden. Der Rentenversicherungsträger zahlt nun den früheren Arbeitgeberanteil.
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Renter die eine gesetzliche Altersrente beziehen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Grundsätzlich sieht es beim Rentner so aus, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung je zur Hälfte vom Rentner und jetzt aufgepasst: vom Rentenversicherungträger gezahlt werden. Der Rentenversicherungsträger zahlt nun den früheren Arbeitgeberanteil.
Letzte Änderung am Donnerstag, 05 September 2013 15:42
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- Quelle: Rentenallee
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